Standesamt

Heiraten in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach:

Sie haben sich verlobt? Herzlichen Glückwunsch!

Bei uns können Sie durch die Bürgermeister Ihrer Gemeinde getraut werden oder durch unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Verwaltungsgemeinschaft Baunach. 

Als Trauräume des Standesamtes Baunach stehen die Sitzungssäle in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden (Baunach, Reckendorf, Lauter und Gerach) sowie das Bürgerhaus Lechner-Bräu Baunach, die Zehntscheune in Baunach und das Haus der Kultur in Reckendorf zur Verfügung.

Die Anmeldung der Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin beantragen. Beachten Sie dabei, dass vor allem beliebte Termine im Sommer, Schnapszahlen und auch Termine am Freitag und Samstag schnell ausgebucht sind.

Für die Durchführung von Trauungen an Wochenenden oder Feiertagen wird, sofern ein Termin hierfür frei ist, eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € erhoben. 

Sie benötigen für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin und bestimmte Dokumente zur Vorlage bei unserem Standesamt.


Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
Wenn ein Verlobter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird.

Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.

Bitte setzen Sie sich für Ihre Anmeldung zur Eheschließung oder für ein Beratungsgespräch mit dem Standesamt in Verbindung. 

Standesamt

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