Friedhofsverwaltung

Stirbt ein geliebter Mensch, möchten sich vermutlich die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Doch trotz des Gefühlschaos gibt es viele Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen – von der Beerdigung bis hin zum Nachlass. Aber was ist in dieser schwierigen Situation wirklich dringend und was kann warten? Wir haben für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zusammengestellt.

Was sollten Sie nach dem Todesfall sofort erledigen?

1. Totenschein
Ist der Angehörige zu Hause verstorben, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen, damit er einen Totenschein ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus übernimmt die Klinik diese Formalität. Den Totenschein brauchen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen.

2. Testament
Es ist sinnvoll, zügig nach einem Testament zu suchen.  Haben Sie ein solches gefunden, müssen Sie es zum Nachlassgericht bringen (§ 2259 BGB). Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.

3. Versicherungs- und Bankunterlagen
Suchen Sie sämtliche Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammen. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen leichter auf ein Konto zugreifen und so auch die anfallenden Kosten begleichen können.

4. Ausweise und Urkunden
Nehmen Sie den Personalausweis, das Stammbuch, die Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden an sich. Die müssen Sie bei verschiedenen Ämtern vorlegen.

Sterbeurkunde: Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Dafür müssen Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde (Familienstammbuch) vorgelegt werden. Dies kann auch vom Bestatter übernommen werden.

Unsere Standesbeamtin Frau Saal ist unten mit allen Kontaktdaten angegeben.

5. Nahe Angehörige benachrichtigen
Informieren Sie nahe Verwandte und enge Freunde und besprechen Sie im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen. Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

6. Bestatter beauftragen
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hatte und dieses gegebenenfalls informieren. Falls nicht, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Mit ihm besprechen Sie, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe (§ 1986 BGB).

Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn Sie schon zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen darüber gesprochen haben, wie sie sich die Beisetzung wünschen.

Bei unserer Friedhofsverwaltung, Frau Thiele können Sie direkt die Grabstelle und Beerdigungsart aussuchen oder durch Ihren Bestatter mitteilen lassen.

7. Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren
Die jeweiligen Versicherungsunternehmen müssen Sie unverzüglich benachrichtigen, denn sie behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Melden Sie den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben. In der Regel reicht dem Versicherer zunächst eine telefonische Nachricht. Die Unterlagen, die zum Nachweis des Versicherungsfalls eingereicht werden müssen, sollten Sie kopieren und per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen schicken.

Quelle: www.finanztip.de

Hier finden Sie eine Checkliste und weiteren Rat.

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