Volksbegehren 2021
Nach Art. 62 des Bayerischen Landeswahlgesetzes übt das Volk sein unmittelbares Gesetzgebungsrecht durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Volksbegehren und -entscheide sind also direktdemokratische Elemente in der ansonsten repräsentativen Demokratie des Freistaates Bayern.
Für 2021 wurde der Antrag auf ein Volksbegehren zugelassen. Den Wortlaut finden Sie hier:
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Volksbegehren Baunach
- Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Volksbegehren Reckendorf
- Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Volksbegehren Lauter
- Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Volksbegehren Gerach
- Bekanntmachung Eintragung Volksbegehren Landtag abberufen BAUNACH
- Bekanntmachung Eintragung Volksbegehren Landtag abberufen RECKENDORF
- Bekanntmachung Eintragung Volksbegehren Landtag abberufen LAUTER
- Bekanntmachung Eintragung Volksbegehren Landtag abberufen GERACH
2581 Stimmen für Volksbegehren im Landkreis Bamberg
2,22 Prozent der Stimmberechtigten im Landkreis Bamberg tragen sich in die Listen für das Volksbegehren für eine Auflösung des Landtages ein
Bamberg - 2581 von 116.339 Stimmberechtigten haben sich im Landkreis Bamberg in die Listen für das Volksbegehren „Abberufung des Landtages“ eingetragen. Das entspricht 2,22 Prozent der Abstimmberechtigten. Eine dreistellige Zahl von Befürwortern gab es in elf von 36 Landkreisgemeinden.
Für die Verwaltungsgemeinschaft Baunach haben sich folgende Stimmberechtigte eingetragen:
Baunach
Stimmberechtigte 3.168
Eintragungen 69
Reckendorf
Stimmberechtigte 1.601
Eintragungen 16
Lauter
Stimmberechtigte 915
Eintragungen 9
Gerach
Stimmberechtigte 781
Eintragungen 12
Die Zahlen aller Gemeinden im Landkreis Bamberg finden Sie hier.
Wahlamt VG Baunach
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Frau
Bayerlein
Ansprechpartnerin
|
09544/299-36 | 09544/299-20 | 20 OG | e.bayerlein@vg-baunach.de |
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