Bundestagswahl 2025
Das Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am 25.02.2025 nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Informationsheft (und Hörbuch) in leichter Sprache von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Wieso gibt es bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme?
Seit der 2. Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem – bedingt durch die Anrechnung der Direktmandate – das Verhältniswahlrecht.
Kann ich mit meiner Zweitstimme bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten einer Liste wählen?
Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.
Wie wird das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt?
Das vorläufige Wahlergebnis der Bundestagswahl wird unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlorganen ermittelt und auf schnellstem Wege (als sogenannte Schnellmeldung) an das Wahlorgan der nächsten administrativen Ebene weitergeleitet.
Im ersten Schritt werden in den Wahllokalen die Stimmzettel ausgezählt und die Wahlergebnisse der Wahlbezirke ermittelt. Dabei stellen die Wahlvorstände die Zahlen
- der Wahlberechtigten,
- der Wählerinnen bzw. Wähler,
- der gültigen und ungültigen Erststimmen,
- der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen und
- der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen
fest. Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststeht, gibt der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin das Wahlergebnis mit den bezeichneten Angaben bekannt und meldet es der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse ihrer Wahlbezirke zusammenfasst und der Kreiswahlleitung mitteilt.
Die Kreiswahlleitung ermittelt nach den Schnellmeldungen der Gemeindebehörden das vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis und teilt dies unter Einbeziehung der Ergebnisse der Briefwahl auf schnellstem Wege der Landeswahlleitung mit; dabei wird angegeben, welcher Bewerber bzw. welche Bewerberin als gewählt gelten kann.
Die Landeswahlleitung meldet dem Bundeswahlleiter die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort und laufend weiter. Außerdem ermittelt die Landeswahlleitung nach den Schnellmeldungen der Kreiswahlleitungen das vorläufige zahlenmäßige Wahlergebnis im Land und meldet es ebenfalls auf schnellstem Wege dem Bundeswahlleiter.
Der Bundeswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleitungen das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach den gesetzlichen Vorgaben.
Quelle: Bundeswahlleiter
Wahlamt
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