Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Die Lebensverhältnisse, die Grundversorgung und die Infrastruktur vor Ort sollen verbessert werden. Ziel ist die Stärkung von lebendigen Ortskernen, bürgerschaftliches Engagement und Natur-, Umwelt- und Klimaschutz.
Die Baunach Allianz kann ein Regionalbudget von jährlich 75.000€ zur Verfügung stellen. Von der Neugestaltung eines Spielplatzes, über neue Technik im Gemeindehaus oder Rastplätze an touristischen Wegen sind viele Kleinprojekte möglich (Kleinprojekte: Nettokosten 500€ - 20.000€). Ein Gremium aus 4 Bürgermeistern und 5 Personen aus der Zivilgesellschaft wird die Projekte bewerten und auswählen, welche durch Gemeinden, Vereine aber auch durch Privatpersonen eingebracht werden können. Förderfähig sind 80% der Nettokosten von Kleinprojekten – max. jedoch 10.000 €.
Alle weiteren Informationen zum Antrag, den Förderaufruf und die Förderbedingungen finden Sie auf der Seite der Baunach-Allianz. Nutzen Sie jetzt die Chance und entscheiden Sie mit, wo das Geld in der Region am besten eingesetzt wird.
Die wichtigsten Kriterien:
- Was ist ein Kleinprojekt: max. 20.000,00 € Netto
- Wie hoch ist die Förderung: 80% der Nettokosten - max. 10.000,00 €
- Wieviel Geld steht zur Verfügung: jährlich 75.000,00 €
- Wer kann den Antrag stellen: Vereine, Privatpersonen, Kleinunternehmen, Kommunen
- Wann muss ich den Antrag stellen: Den Zeitplan für das jeweilige Projektjahr finden Sie hier
- Wo muss das Projekt liegen: In der Baunach-Allianz, also auch in einer unserer 4 VG Baunach Gemeinden
JEDES PROJEKT…
...WIRD VOR ORT BETREUT
Das Antragsverfahren ist vereinfacht.
...BRAUCHT EINE FERTIGE PROJEKTIDEE
Hierzu zählt auch ein Angebot zur Kostenschätzung.
... MUSS BIS 30.09. ABGESCHLOSSEN SEIN
Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Start im Frühjahr. Fertigstellung im Herbst.
...BRAUCHT EINEN PROJEKTTRÄGER
Verein, Gemeinde, Privatperson, etc.
...BRAUCHT EINE VORFINANZIERUNG
Der Zuschuss fließt erst im Nachgang.
...MUSS ERST BEWILLIGT WERDEN
Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Ausnahme: Angebotseinholung und Vorplanung
...WIRD VON EINEM GREMIUM AUSGEWÄHLT
Nur die besten Projekte können gefördert werden.
...DIENT DER UMSETZUNG UNSERES ILEKs
Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG
Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Projekte mit mehr als 20.000 EUR Nettokosten sind nicht förderfähig.
WAS KANN NICHT GEFÖRDERT WERDEN
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- der Landankauf,
- Kauf von Tieren,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- laufender Betrieb,
- Unterhaltung,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung, - Personalleistungen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau
Bayerlein
Ansprechpartnerin
|
09544/299-36 | 09544/299-20 | 20 OG | e.bayerlein@vg-baunach.de |
Felix
Henneberger
Ansprechpartner
|
+49 9531/629-47 | henneberger@baunach-allianz.de |