Umtausch »alter« Papierführerscheine
Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Aufgrund erhöhter Nachfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem zu Beginn die Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 aufgerufen waren, sind nun in der zweiten Stufe die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2023.
Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg ausschließlich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ vereinbarten Termin möglich ist. Hier finden Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.
Staffelung der Umtauschfristen
Geburtsjahr | Stichtag für den Umtausch |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen mit dem Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 ist hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Feld 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) ausschlaggebend:
Ausstellungsjahr | Stichtag für den Umtausch |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 8. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |