Fristen Pflichtumtausch für Führerscheine - Ausgestellt vor dem 19. Januar 2013
Fristen Pflichtumtausch für Führerscheine - Ausgestellt vor dem 19. Januar 2013
Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde der sog. Pflichtumtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine eingeführt. Hierbei gelten folgende Fristen:
Graue und rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Die Bearbeitungsfrist beträgt 3-4 Wochen ab Antragsstellung. Weitere Infos und welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie hier:
https://www.landkreis-bamberg.de/index.php?object=tx,2892.2&ModID=10&FID=2892.87.1